Abmahnung erhalten – Ruhe bewahren!
Haben Sie eine Abmahnung wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung erhalten?
Wir raten dringend davon ab.
- auf die Abmahnung der Rechteinhaber überhaupt nicht zu reagieren.
- die meist geforderte Unterlassungserklärung ohne kompetente Prüfung zu unterschreiben.
Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei, damit wir die in Ihrem Fall richtigen Schritte einleiten können. Bei Ablauf der von den Abmahnkanzleien gesetzten Fristen drohen gerichtliche Schnellverfahren (einstweilige Verfügungen), die mit hohen Kosten verbunden sind!
Zunächst werden wir prüfen, ob der Ihnen gemachte Vorwurf überhaupt nachweisbar ist. Weiter kommt die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung in Betracht. Zudem ist zu klären, ob und wenn ja in welcher Höhe die von den Abmahnkanzleien geforderten Zahlungen geleistet werden müssen.
Selbst wenn Sie als Internetnutzer für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, lohnt es sich dagegen vorzugehen. Das Ziel ist es die Kosten weitestgehend zu reduzieren oder gar zu vermeiden. Wir beantworten gerne alle Fragen zu einer Abmahnung und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.